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Verteilung der Zusatzhonorare für Zürcher Chefärzte

In der Frage der Zusatzhonorare für Chefärzte an öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich hat sich die zuständige Kantonsratskommission zu einem Kompromiss durchgerungen. Der Vorschlag soll auch bei der Ärzteschaft auf Akzeptanz stossen.

Der Gesetzesentwurf regelt die Verteilung von Honoraren, welche leitende Ärzte mit der Behandlung von Privatpatienten verdienen. An öffentlichen Spitälern angestellte Chefärzte erzielen Zusatzhonorare von ungefähr 240 Millionen Franken pro Jahr.

 

50 Prozent der Honorare müssen die Chefärzte dem Spital abliefern. 45 Prozent fliessen in die Honorarpools ihrer Kliniken und Institute. Dabei entscheiden die Klinikdirektionen über die Verwendung der Poolgelder, zum Beispiel für Leistungsprämien.

 

Die restlichen 5 Prozent kommen in den Honorarpool des Spitals. Davon sollen auch Ärzte profitieren, die wenig privatärztliche Einkommen erzielen. Die oberste ärztliche Leitung kann bei der Spitaldirektion Anträge über die Verwendung der Gelder stellen.

 

Pools als Führungsinstrument

Beide Pools für Zusatzhonorare seien Ärztepools, erklärte Kantonsrat Oskar Denzler (FDP, Winterthur) an einer Medienkonferenz am Mittwoch in Zürich. Denzler ist Mitglied der kantonsrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG).

 

Solche Honorarpools bezeichnete Denzler als Führungsinstrument, das stärker unternehmerisch geleitete Kliniken ermöglichen soll. Das neue Honorargesetz sowie die geplante Verselbstständigung der Kantonsspitäler bildeten die Basis für eine bessere Spitalführung.

 

Das neue Honorargesetz basiert auf einem Systemwechsel, wonach die Rechnungsstellung für zusätzliche Einkommen nicht mehr durch die Ärzte selber erfolgt, sondern durch das Spital. Diese Regelung gelte aber nur bei Behandlungen von Privatpatienten im stationären Bereich, sagte KSSG-Präsident Christoph Schürch (SP, Winterthur).

 

Anliegen der USZ-Ärzte berücksichtigt

Dagegen kam die Kantonsratskommission zum Schluss, dass sie die privatärztliche Tätigkeit auf eigene Rechnung bei der Behandlung von Zusatzversicherten im ambulanten und teilstationären Bereich weiterhin zulassen will. Damit kommt sie den Anliegen der leitenden Ärzteschaft des Universitätsspitals Zürich (USZ) entgegen.

 

Nach Ansicht der KSSG erhalten Ärzte neue Anreize, die Zahl der Zusatzversicherten zu erhöhen. Die Behandlung von Privatpatienten müsse am USZ eine grössere Bedeutung erhalten, forderte KSSG-Mitglied Willy Haderer (SVP, Unterengstringen).

 

Ebenfalls als Entgegenkommen gegenüber der Ärzteschaft will die KSSG zulassen, dass ein Teil der Erträge aus Transplantationen in die Pools der daran beteiligten Kliniken eingelegt werden kann. Ausserdem möchte die Kommission dem Regierungsrat das Recht einräumen, die Arbeitszeit der Oberärzte nach oben zu begrenzen.

 

KSSG einstimmig für Honorargesetz

Gemäss KSSG-Präsident Schürch ist die Kommission einstimmung für das am Mittwoch präsentierte Honorargesetz. Gegenüber dem Vorschlag der Gesundheitsdirektion sei es auch ärztefreundlicher, sagte Kommissionmitglied Denzler. Wie seine Kommissionskollegen zeigte sich Haderer zuversichtlich, dass ihr Gesetzentwurf nicht nur im Kantonsrat, sondern auch bei der Ärzteschaft auf Zustimmung stösst.

sda

02.02.2006 - gem

 
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