Spitex-Branche und santésuisse einigen sich
Künftig sollen Spitex-Pflegeleistungen im ganzen Land nach dem gleichen Verfahren abgerechnet werden. Der Spitex Verband Schweiz und die Association Spitex privée Suisse ASPS haben sich mit santésuisse auf einen entsprechenden Administrativvertrag geeinigt.
Bisher handelten die Leistungserbringer der ambulanten Pflege mit santésuisse die Tarifverträge jeweils auf kantonaler oder gar einzelbetrieblicher Ebene aus. Die Folge war eine Vielzahl von regional unterschiedlichen Vertragsbedingungen. Entsprechend gross war auf allen Seiten der Aufwand für Verhandlung und Vertragsverwaltung.
Diesen unbefriedigenden Zustand wollen santésuisse und der Dachverband der Non-Profit-Spitex (Spitex Verband Schweiz) sowie der Verband der kommerziellen Spitex (Association Spitex privée Suisse ASPS) korrigieren. Sie haben einen Administrativvertrag ausgehandelt, dem sich die Krankenversicherer und die Spitex-Organisationen respektive Spitex-Unternehmen anschliessen können. Somit werden für gemeinnützig organisierte und kommerzielle Leistungserbringer die gleichen Konditionen gelten. Auch Tages- und Nachtstätten sowie Institutionen der In-House-Pflege wie z.B. Altersresidenzen können dem Vertrag beitreten, vorausgesetzt, sie sind vom Kanton zugelassen und erfüllen die Bedingungen des Krankenversicherungsgesetzes.
Einheitliche Abläufe und Formulare
Der Vertrag regelt die administrativen Abläufe zwischen dem Spitex-Leistungserbringer und dem Krankenversicherer. So vereinheitlicht der Vertrag zum Beispiel mit einer einjährigen Übergangsfrist die ärztliche Anordnung, die Bedarfsmeldung und die Rechnung. Einheitlich geregelt werden auch die Abläufe für die Kontrolle der Leistungserbringer durch die Krankenversicherer und die Qualitätssicherung; hierfür ist auch der Einsatz des Bedarfsabklärungsinstruments RAI-Home-Care möglich.
Die Rechnungsstellung erfolgt – anders als bisher – in aller Regel nach dem Prinzip Tiers payant (Rechnung des Leistungserbringers geht direkt an den Versicherer, der Patient erhält eine Kopie). Mittelfristig sollen der Datenaustausch zwischen Leistungserbringer und Versicherer wie auch die Fakturierung nur noch elektronisch erfolgen. Der Vertrag sieht zudem vor, dass die Leistungserbringer ärztlich verordnete Hilfsmittel maximal zu einem Betrag abrechnen, der 15 Prozent unter den Höchstpreisen der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) liegt.
Höhe der Beiträge der Krankenversicherer regelt der Bundesrat
Die Höhe des Beitrags, den die Krankenversicherer an die Spitex-Pflege leisten, ist nicht Bestandteil des Administrativvertrags. Diese Beitragssätze regelt der Bundesrat ab 2011 einheitlich fürs ganze Land in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).
Spitex Verband Schweiz, Association Spitex privée Suisse ASPS, santésuisse
31.01.2011 - dde