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Schweizer Gynäkologen publizieren Richtlinien zum Kaiserschnitt

Die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) hat neue fachliche Richtlinien für den Kaiserschnitt veröffentlicht. Ziel dabei war es unter anderem, der steigenden Kaiserschnittrate mit Empfehlungen entgegenzuwirken.

Zusammen mit der Geburtsbroschüre, die im vergangenen Jahr lanciert wurde, erfüllt die gynécologie suisse damit den Auftrag des Bundesrats, über alle Geburtsformen vollumfänglich zu orientieren und interdisziplinäre, fachliche Empfehlungen zur Kaiserschnittgeburt zu erarbeiten.

 

Die Kaiserschnittrate hat sich in der Schweiz in den letzten 30 Jahren verdoppelt und liegt heute bei rund 32%. Innerhalb der OECD Staaten steht die Schweiz im oberen Mittelfeld, wobei Türkei und Italien an der Spitze sind. International besteht allerdings kein Konsens über die optimale Sectiorate. In der Schweiz wurde im Jahr 2010 jedes dritte Kind durch Sectio geboren, dabei gibt es Unterschiede zwischen Kantonen sowie zwischen öffentlichen und privaten Spitälern. Vor allem hat sich aber auch die Grundhaltung gegenüber der Geburtsart geändert: Die Vermeidung von Schädigungen bei Mutter und/oder Kind hat oberste Priorität. Für den Anstieg sind die zunehmenden Risikofaktoren verantwortlich, wie das steigende Alter der Schwangeren bei der ersten Geburt, Übergewicht, Mehrlinge, reproduktionsmedizinische Behandlungen und Änderung der Empfehlungen hinsichtlich Steissgeburten und Geburten nach vorausgegangenem Kaiserschnitt. Es bestehen aber auch Bedenken, dass Kaiserschnitte zu häufig angewendet werden.
 
Anlässlich des Jahreskongresses 2015 hat die gynécologie suisse nun die neuen Richtlinien für den Kaiserschnitt publiziert. Die neuen Empfehlungen richten sich an Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe. Sie fokussieren unter anderem auf Indikationen für einen Kaiserschnitt, aber auch auf Möglichkeiten, diesen zu vermeiden sowie auf dessen Risiken und Komplikationen oder auf etwaige Spätfolgen. Die bedeutendste Spätkomplikation wiederholter Kaiserschnitte sind Störungen der Placentaeinnistung in Folgeschwangerschaften. Schätzungsweise erfolgen 70-90% der geplanten Kaiserschnitte wegen relativen Indikationen. Je schwächer die Indikation, desto ausführlicher muss die präoperative Aufklärung sein, fordert die Fachgesellschaft. Dem Wunsch einer Schwangeren nach Sectio nach ausführlicher Aufklärung über Risiken und Folgen ist allerdings aus juristischer Sicht immer Folge zu leisten – vor allem während des Geburtsprozesses. Während einer Schwangerschaft ist daher eine umfassende Information der schwangeren Frauen von hoher Bedeutung.
 
Die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hat zu diesem Zweck im vergangenen Jahr eine Informationsbroschüre über die Geburt lanciert, welche sich an schwangere Frauen richtet. Die Broschüre informiert objektiv und wissenschaftlich abgestützt sowohl über die natürliche Geburt wie auch über den Kaiserschnitt. Mit der Publikation der Fachempfehlungen und der Geburtsbroschüre kommt die gynécologie suisse laut Prof. Dr. med. Daniel Surbek, Vorsteher der Kommission Qualitätssicherung und der Universitätsklinik für Frauenheilkunde am Berner Inselspital, dem Auftrag des Bundesrats aus dem Frühjahr 2013 in Erfüllung des Postulates Maury Pasquier (08.3935) nach.

 

Linkempfehlung

Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG)

03.09.2015 - dzu

 
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