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Erweiterte Vergütung bestimmter Arzneimittel gegen Hepatitis C

Die Vergütung bestimmter Arzneimittel gegen Hepatitis C wird auf neue Patientenkreise ausgeweitet. Das Bundesamt für Gesundheit hat eine Erweiterung der Kostenübernahme bestimmter Medikamente durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung beschlossen.

Bisher war die Kostenübernahme bei Arzneimitteln der neuen Generation gegen Hepatitis C (Viekirax und Exviera, Harvoni, Olysio und Sovaldi) Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittener Lebererkrankung (Fibrosegrad 3 oder 4, Metavir-Score) vorbehalten. Künftig können sich auch Patientinnen und Patienten mit Fibrosegrad 2 die Behandlung mit der Kombination Viekirax und Exviera vergüten lassen. Diese Indikationserweiterung gilt auch für das Arzneimittel Olysio. So können in Zukunft schätzungsweise etwa 900 Personen pro Jahr zusätzlich behandelt werden.

 

Die Erweiterung der Kostenübernahme entspricht den Empfehlungen der Fachleute. Die Schweiz ist somit eines der ersten europäischen Länder, das diese neuen Voraussetzungen in Verbindung mit einer Preissenkung einführt. Das Pharmaunternehmen Abbvie, das Viekirax und Exviera herstellt, hat sich bereit erklärt, den Vorschlag des BAG anzunehmen. So konnte der Preis der Behandlung, die in der Regel 12 Wochen dauert, von 62 000 Franken auf 46 000 Franken gesenkt werden, was eine Einsparung von 16 000 Franken pro Behandlung bedeutet. Olysio, hergestellt von Janssen-Cilag, befand sich bereits auf einem tiefen Preisniveau.

 

Der Hersteller von Sovaldi und Harvoni ist dagegen bisher nicht auf die Vorschläge des BAG eingegangen. Die Vergütung dieser beiden Arzneimittel bleibt somit auf Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittener Lebererkrankung (Fibrosegrad 3 und 4) beschränkt. Gemeinsam mit allen in diesem Bereich tätigen medizinischen Gesellschaften und den betroffenen Patientinnen und Patienten ruft das BAG das betroffene Unternehmen dazu auf, seine Preispolitik zu überdenken.

 

Das BAG rechnet damit, dass es in den nächsten Jahren immer öfter vorkommen wird, dass Arzneimittel aufgrund sehr hoher Preises gezielt oder gestaffelt in die Spezialitätenliste aufgenommen werden müssen, damit ein möglichst gutes Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis erreicht wird. Die meisten europäischen Länder haben bei der Einführung der neuen Hepatitis-C-Therapien aufgrund ihres ausserordentlich hohen Preises eine Beschränkung auf Fibrosegrad 3 und 4 beschlossen; manche Länder kennen auch globale Behandlungsbudgets.

Bundesamt für Gesundheit BAG

27.07.2015 - dzu

 
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