Leaderboard

Sie sind hier: Presse 26. April 2024
Suchen
tellmed.ch
Presse
Erweiterte Suche
Fachliteratur
Fortbildung
Kongresse/Tagungen
Tools
Humor
Kolumne
Presse
Gesundheitsrecht
Links
 

Zum Patientenportal

 
Schrift: Schrift grösser Schrift kleiner Als Email versenden Druckvorschau

 Das Portal für Ärztinnen und Ärzte

Tellmed richtet sich ausschliesslich an Mitglieder medizinischer und pharmazeutischer Berufe. Für Patienten und die Öffentlichkeit steht das Gesundheitsportal www.sprechzimmer.ch zur Verfügung.

 

Rect Top

Entwurf des Bundesgesetzes über die Registrierung von Krebserkrankungen

Der Bundesrat hat den Entwurf des Bundesgesetzes über die Registrierung von Krebserkrankungen und die entsprechende Botschaft am 29. Oktober 2014 ans Parlament überwiesen.
Mit dem Gesetzesentwurf werden die Datengrundlagen für die Erarbeitung von Präventions- und Früherkennungsmassnahmen, für die Evaluation der Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität sowie für die Unterstützung der kantonalen Versorgungsplanung und der Forschung zu Krebserkrankungen geschaffen. Die vorgeschlagene Regelung zählt als langfristige Reformmassnahme zu den gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates («Gesundheit2020»).

 

Der Gesetzesentwurf regelt im Bereich der Krebsregistrierung die Erhebung, Registrierung und Weiterleitung von Daten für deren Auswertung und Veröffentlichung auf nationaler Ebene. Er sieht die Einführung einer Meldepflicht von diagnostizierten Krebserkrankungen durch Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens vor. Patientinnen und Patienten können der Registrierung ihrer Daten jederzeit widersprechen.

 

Die bevölkerungsbezogene Beobachtung von Krebserkrankungen erfolgt durch die Auswertung der sogenannten Basisdaten. Zur Beantwortung spezifischer Fragestellungen von gesundheitspolitischer Bedeutung kann der Bundesrat für bestimmte Krebserkrankungen und Personengruppen (z. B. Kinder und Jugendliche) zudem die allenfalls zeitlich befristete Erhebung von Zusatzdaten anordnen.

 

Die neue Regelung baut auf den bestehenden Strukturen der Krebsregistrierung auf. Die Krebsregistrierung erfolgt weiterhin in den von den Kantonen betriebenen kantonalen Krebsregistern. Krebserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen werden im Kinderkrebsregister registriert, das ebenfalls vom Bund geführt wird. Die so erfassten Daten werden auf nationaler Ebene durch die vom Bund geführte nationale Krebsregistrierungsstelle zusammengeführt und aufbereitet. Die Auswertung der Daten erfolgt einerseits in Form eines jährlichen Krebsmonitorings (BFS) und andererseits in einer vertieften Gesundheitsberichterstattung zu Krebserkrankungen.

 

Für andere nicht übertragbare Krankheiten, die stark verbreitet oder bösartig sind wie beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes, sieht der Entwurf eine finanzielle Unterstützung entsprechender Register vor, unter der Voraussetzung, dass sie die im Gesetz aufgeführten Bedingungen erfüllen.

Heute gibt der Bund für die Krebsregistrierung jährlich 1,4 Millionen Franken aus. Die Umsetzung des Gesetzesentwurfs dürfte zu jährlichen Mehrausgaben von 1,13 bis 1,62 Millionen Franken (insgesamt 2,53 bis 3,02 Millionen Franken) für die Krebsregistrierung und maximal 1 Million Franken für die Förderung der Registrierung anderer stark verbreiteter oder bösartiger nicht übertragbarer Krankheiten führen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

30.10.2014 - dzu

 
Adserver Footer
Rect Bottom
 

Fachportal Gastroenterologie:
Abklärung, Diagnose
Therapie, Prävention

Eisen-Fachportal:
Eisenmangel und Eisenmangelanämie
Sprechzimmer: Patientenratgeber
Sky right 1