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Bessere Daten helfen Krebserkrankungen besser zu verstehen

Mit einer schweizweit einheitlichen Krebsregistrierung können Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebserkrankungen verbessert werden. Der Bundesrat hat heute einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Die Daten werden weiterhin in den kantonalen Krebsregistern erfasst. Die Patientinnen und Patienten können der Registrierung jederzeit widersprechen.
Der Gesetzesentwurf regelt wie Daten zu Krebserkrankungen erhoben, registriert und weitergeleitet werden, um sie auf nationaler Ebene auswerten und veröffentlichen zu können. Damit wird eine schweizweit einheitliche und vollständige Krebsregistrierung sichergestellt.

 

Die Daten bieten die Grundlage, um Präventions- und Früherkennungsmassnahmen zu verbessern und die Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität zu evaluieren.

 

Vorgesehen sind zwei Datenkategorien. Als Basisdaten werden Angaben zur Person, zur Diagnose und Erstbehandlung zum Auftreten von Metastasen sowie zur meldenden Stelle erfasst. Damit können Krebserkrankungen bezogen auf die gesamte Bevölkerung ausgewertet werden. Mit Zusatzdaten sollen Fragen zu bestimmten Krebserkrankungen oder Personengruppen beantwortet werden. Deren Erhebung ist zeitlich befristet und muss vom Bundesrat bewilligt werden.

 

Um die Vollständigkeit der Daten sicherzustellen, sieht der Gesetzesentwurf die Einführung einer Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens vor.

Die neue Regelung baut auf den bestehenden Strukturen auf. Die Registrierung erfolgt weiterhin in den kantonalen Krebsregistern.

 

Krebserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen werden im Kinderkrebsregister erfasst, das vom Bund geführt wird. Die erhobenen Daten werden schliesslich durch eine neue, ebenfalls vom Bund geführte nationale Krebsregistrierungsstelle zusammengeführt und aufbereitet. Die Daten werden in einem jährlichen Krebsmonitoring sowie in vertiefenden Berichten ausgewertet.

 

Für andere nicht übertragbare Krankheiten, die stark verbreitet oder bösartig sind wie beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes, sieht der Entwurf unter bestimmten Bedingungen eine finanzielle Unterstützung entsprechender Register vor.

 

Jedes Jahr werden in der Schweiz 37‘000 neue Krebsdiagnosen gestellt. Pro Jahr sterben über 16‘000 Menschen an Krebs. In den nächsten Jahren und Jahrzenten ist aufgrund der Alterung der Bevölkerung mit einer Zunahme der Krebsneuerkrankungen zu rechnen. Der Bundesrat hat daher die Bekämpfung der Krebserkrankungen in seiner Strategie „Gesundheit2020" aufgenommen. Nach der nationalen Strategie gegen Krebs 2014-2017, die im Mai 2013 von Bund und Kantonen verabschiedet wurde, bildet das neue Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen einen weiteren Meilenstein.

Pressemitteilung Der Bundesrat

29.10.2014 - dzu

 
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