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Voraussetzung zur erfolgreichen Ausübung einer verantwortungsvollen Tätigkeit sind Routine, Weiterbildung und Kontrolle. Bezogen auf das Lenken eines Fahrzeuges im Strassenverkehr verlangt der Gesetzgeber, dass sich PW-Lenker ab 70 der zweijährlichen medizinischen Fahreignungskontrolle unterziehen. Für diese Tätigkeit erhält der Hausarzt je nach Kanton z.B. 60 Franken. Die Kosten zur Überprüfung der Fahreignung durch das Strassenverkehrsamt werden nach Aufwand berechnet und können bis zu 800 Franken betragen, wobei allerdings Kosten für medizinische Gutachten und Kontrollfahrt zusätzlich verrechnet werden.
Ein auf das Ziel der allgemeinen Fahreignungsbeurteilung orientierte, einheitliche schweizerische Kontrolluntersuchung ist notwendig. Die Kontrolle soll für die Senioren akzeptabel sein, sie soll wirkungsvoll, kostengünstig und gesetzeskonform sein. Die korrekt bezahlte, umfassende Kontrolluntersuchung beim Hausarzt, und bei ärztlicher Empfehlung die fahrtechnische Überprüfung und Beratung beim Fahrberater wären sinnvoll.
Ausführlicher Text siehe Publikation in der SAEZ 2008;89:8 (pdf 222 kB) |