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Für tiefere Medikamentenpreise

Die Preise kassenpflichtiger Arzneimittel werden künftig alle drei Jahre überprüft und mit dem Ausland verglichen. Als zweite Kammer hat der Nationalrat am Dienstag mit 157 zu 16 Stimmen den Medikamententeil der KVG-Revision gutgeheissen.

Die Überprüfung der Medikamente im Abstand von drei Jahren ist
das Kernstück der Vorlage, mit der vor allem auch wichtige
Bestimmungen über Zulassung und Vergütung von der Verordnungs- auf
die Gesetzesstufe gehoben werden. Heute können die Preise über die
ganze Patentdauer von 15 Jahren unverändert bleiben.

 

Nach dem Beschluss der Räte werden Arzneimittel auch dann
überprüft, wenn ihr Indikationsbereich erweitert wurde. Heute
findet hier eine Preisüberprüfung nur alle sieben Jahre statt.
Gegenüber dem Ständerat wurde die Vorlage vom Zweitrat zwar
gestrafft und neu strukturiert, inhaltlich aber nur wenig
verändert.

 

Ländervergleich

Unbestritten blieb so, dass Nachahmerprodukte (Generika) weiter
gefördert werden sollen: Bei gleicher Eignung für die Patienten
sind preisgünstige Arzneimittel zu verordnen und abzugeben. Dies
gilt auch für Medikamente, die unter ihrer Wirkstoffbezeichnung
verschrieben werden.

 

Verglichen werden sollen die Medikamentenpreise weiterhin mit
jenen "wirtschaftlich vergleichbarer" Länder. Laut Verordnung sind
dies sieben Länder: Deutschland, die Niederlande, Dänemark und
Grossbritannien sowie - wenn ein Arzneimittel in diesen Ländern
nicht verfügbar ist - Frankreich, Italien und Österreich.

 

In die Spezialitätenliste aufgenommen und damit kassenpflichtig
werden Medikamente, deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und
Wirtschaftlichkeit nachgewiesen ist. Erfüllen Arzneimittel diese
drei Kriterien nicht mehr, muss sie das Bundesamt für Gesundheit
(BAG) aus der Spezialitätenliste streichen.

 

"Protektionismus pur"

Mit 103 zu 63 Stimmen beschloss der Nationalrat, dass bei der
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Originalpräparaten auch die
Kosten für Forschung und Entwicklung "angemessen berücksichtigt"
werden müssen. Eine links-grüne Kommissionsminderheit und Bundesrat
Pascal Couchepin beantragten erfolglos, diesen Passus zu streichen.

 

"Das ist ein grosser Erfolg für die Pharmalobby und
Protektionismus pur", sagte Hugo Fasel (Grüne/FR). Der Bundesrat
werde bei jedem Medikament in Beweisnotstand versetzt. Laut
Couchepin kann man nicht gleichzeitig die therapeutische
Wirksamkeit und die Kosten für Forschung und Entwicklung
heranziehen.

 

Vergeblich wehrte sich die Minderheit auch für die
ständerätliche Bestimmung, dass der Bundesrat für eine
preisgünstige Arzneimittelversorgung in der obligatorischen
Krankenpflegevesicherung sorgen soll. Diesmal blieb der Sukkurs des
auf den Markt verweisenden Gesundheitsministers aus.

sda

05.12.2007 - dde

 
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