eHealth: Europäische Vorschläge
Eine Expertengruppe hat in einem Bericht zuhanden der Europäischen Kommission Vorschläge zur Umsetzung von eHealth gemacht. Auch in der Schweiz dürfte eHealth immer wichtiger werden.
Vor dem Hintergrund steigender Gesundheitskosten und der immer älter werdenden Bevölkerung in der EU hat eine Expertengruppe der Europäischen Kommission kürzlich einen Bericht zu eHealth vorgelegt.
Die Gruppe macht Vorschläge, wie neue Informations- und Kommunikationstechnologien in der Gesundheitsversorgung verwendet werden können, um Kosten zu senken, unnötige Eingriffe und Doppelspurigkeiten möglichst zu verhindern und die medizinische Versorgung zu individualisieren.
Knackpunkt Datensicherheit
Das Schlüsselelement für den Erfolg von eHealth sehen die Experten im sicheren Umgang bei der Nutzung von Gesundheitsdaten. Voraussetzung sei, dass jede und jeder seine Gesundheitsdaten selbst besitzt und die Kontrolle über sie hat. Die Expertengruppe fordert die Schaffung eines Rechtsrahmens für den Umgang mit diesen Daten. Sie sollen dereinst von den Regierungen in anonymisierter und standardisierter Form aufbereitet und frei zugänglich gemacht werden. Dazu sei es wichtig, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu fördern, da nicht auf den ersten Blick klar sein dürfte, was die anonymisierte Freigabe von Gesundheitsdaten für den Einzelnen bringt.
Monitoring für die Patienten und die Forschung
Die Experten erhoffen sich von eHealth-Diensten wie etwa dem Telemonitoring Kosteneinsparungen speziell im Spitalbereich. Viele Kontrollen (etwa Blutdruck, Medikamenteneinnahme etc.) liessen sich dank Telemonitoring, etwa per Smartphone, auch ohne Spitalaufenthalt organisieren. Dies sei nicht nur für die Betroffenen bequem, sondern biete auch bislang nicht genutzte Möglichkeiten für Studien im Bereich Epidemiologie, deren Erkenntnisse schliesslich wieder den Patientinnen und Patienten zu Gute kämen.
eHealth in der Schweiz
Auch in der Schweiz ist eHealth schon seit längerem ein Thema. Zurzeit sind Botschaft und Gesetzesentwurf zu einem elektronischen Patientendossier in Vorbereitung. Der Bundesrat erhofft sich davon dank verstärkter Koordination eine Verbesserung der Behandlungsqualität, eine Erhöhung der Patientensicherheit sowie Effizienzsteigerungen. Grundidee ist, dass der behandelnden Stelle behandlungsrelevante medizinische Informationen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien orts- und zeitunabhängig zugänglich sind. Die Datenfreigabe soll nur nach Einwilligung der Patientin oder des Patienten erfolgen. Weiter sollen gesetzliche Grundlagen für den sicheren Datenaustausch geschaffen werden. In der Vernehmlassung waren die Regelung des Besitzes von Gesundheitsdaten sowie die erforderliche Gesundheitskompetenz der Bevölkerung wichtige Elemente.
Interpharma für die Forschung von morgen
09.05.2012 - dzu