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Weiterentwicklung der IV: Bessere Eingliederung durch koordinierte Förderung

Die Invalidenversicherung ist dank der Revisionen seit 2004 deutlich erfolgreicher geworden bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Handlungsbedarf besteht aber bei Kindern und Jugendlichen mit Gesundheitsproblemen und für psychisch Kranke.

Die seit 2004 umgesetzten Revisionen 4, 5 und 6a des IV-Gesetzes zeigen Wirkung: Die Invalidenversicherung erfüllt ihren verfassungsmässigen Auftrag, insbesondere den Grundsatz ''Eingliederung vor Rente'', immer besser. Die verstärkte Eingliederung wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Neurenten und des Rentenbestandes aus. Auch ist die IV auf gutem Weg hin zu ihrer finanziellen Sanierung und zu ihrer Entschuldung.

 

Statistische Auswertungen zeigen allerdings, dass die IV-Revisionen bei einzelnen Personengruppen nicht den erwarteten Erfolg hatten. Die Anzahl psychisch bedingter Renten blieb konstant und die Neurenten bei der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen gingen weniger deutlich zurück als in den anderen Altersgruppen. Ferner zeigte sich, dass die IV auch enger mit der Arbeitswelt verknüpft werden muss.

 

Verstärkte Unterstützung für drei Zielgruppen

Der Bundesrat hat nun Leitlinien für den nächsten Reformschritt in der IV festgelegt. Das Ziel der Weiterentwicklung der IV ist es, Kinder, Jugendliche und psychisch erkrankte Versicherte frühzeitiger, effizienter und koordinierter zu unterstützen. Dadurch soll ihre Situation verbessert und ihre Eingliederung verstärkt werden. Die Revision sieht Massnahmen für folgende drei Zielgruppen vor:

 

Kinder, die an einem anerkannten Geburtsgebrechen oder an Entwicklungsstörungen leiden:

Die veraltete Liste der Geburtsgebrechen soll aktualisiert werden. Kantonale Unterschiede sollen mit einer verstärkten Steuerung der medizinischen Massnahmen verringert werden, und die Verfahren sollen beschleunigt werden.

 

Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten sowie junge psychisch erkrankte Versicherte:

Zentral sind die Übergänge von der Schule zur erstmaligen beruflichen Ausbildung sowie von der Berufsbildung in den Arbeitsmarkt. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen bedarfsorientiert und langfristig beraten und begleitet werden. Dies kann die IV nur in Zusammenarbeit mit den Akteuren des Gesundheitswesens und der schulischen und beruflichen Bildung sowie mit den Arbeitgebenden erreichen.

 

Um den Eingliederungserfolg weiter zu erhöhen, sollen erstmalige berufliche Ausbildungen stärker auf den freien Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Durch Anpassung der Taggelder sollen die Eingliederungsanreize für die Auszubildenden und ihre Lehrbetriebe gestärkt werden. Mit einem Ausbau der medizinischen Eingliederungsmassnahmen soll der Ausbildungsabschluss unterstützt werden.

 

Psychisch erkrankte Erwachsene:

Beratung und Begleitung der Betroffenen und ihrer Arbeitgebenden sollen niederschwellig sein, frühzeitig einsetzen und im Bedarfsfall über einen längeren Zeitraum erfolgen. Zudem sollen die Eingliederungsmassnahmen flexibler sein.

 

Personen mit Eingliederungspotenzial koordiniert fördern

Darüber hinaus strebt die Revision eine bessere Koordination der beteiligten Akteure an, insbesondere noch mehr Unterstützung der Arbeitgebenden und eine stärkere Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten. Vorgesehen ist zudem die Schliessung von Lücken im Ersatzeinkommen von Versicherten in bestimmten Situationen. Die Einführung eines stufenlosen Rentenmodells soll wieder aufgenommen werden.

 

Die Weiterentwicklung der IV soll kostenneutral ausgestaltet werden. Einzelne Massnahmen erlauben Einsparungen, die in die Stärkung der Eingliederung investiert werden. Ziel ist es, die Invalidisierung von jugendlichen Erwachsenen und Personen mit psychischen Problemen mit Eingliederungspotenzial zu vermeiden. Mittelfristig kann damit auch die IV finanziell zusätzlich entlastet werden.

 

Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Departement des Innern EDI, basierend auf den vorliegenden Leitlinien bis im Herbst 2015 einen Entwurf für die Weiterentwicklung der IV zu erarbeiten.

 

Im Rahmen der Aussprache hat das EDI den Bundesrat auch darüber informiert, dass es die Entwicklung einer nationalen Behindertenpolitik in die Wege geleitet hat. Diese soll, basierend auf dem Behindertengleichstellungsgesetz, die Autonomie und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen künftig noch stärker fördern.

Bundesamt für Gesundheit BAG

26.02.2015 - undefined

 
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