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Ja zu einer zeitgemässen Fortpflanzungsmedizin

Am 14. Juni 2015 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Zukunft der Fortpflanzungsmedizin. Die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG gynécologie suisse) und die FMH setzen sich für den neuen Verfassungsartikel ein, weil damit Mehrlingsschwangerschaften, Fehlgeburten und Schwangerschaftsabbrüche reduziert werden können.
Es gibt viele Gründe, warum ein Paar keine Kinder bekommen kann wie etwa hormonelle Krankheiten, ungenügende Spermienqualität oder verschlossene Eileiter. Jedes sechste Paar leidet unter Unfruchtbarkeit und es werden immer mehr.

 

Die Fortpflanzungsmedizin kann heute vielen unfruchtbaren Paaren zu einem Kind verhelfen. Allerdings verfügt die Schweiz über eines der restriktivsten Fortpflanzungsmedizingesetze in Europa. Es ist medizinisch überholt und führt dazu, dass Paare in der Schweiz nicht optimal behandelt werden können. Um die Situation zu verbessern, hat das eidgenössische Parlament mit klarer Mehrheit eine Änderung der Bundesverfassung beschlossen (BV Art. 119). Diese Verfassungsänderung kommt am 14. Juni 2015 zur Abstimmung.

 

Die SGGG gynécologie suisse und die FMH sprechen sich für eine zeitgemässe Fortpflanzungsmedizin aus, weil …

  • … sie die Zahl der Mehrlingsschwangerschaften markant senken kann: Bei Mehrlingsschwangerschaften sind Mutter und Kind höheren Risiken ausgesetzt. Erhöht ist insbesondere die Frühgeburtlichkeit und damit das kindliche Sterbe- und Behinderungsrisiko. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung reduziert die Risiken für Mutter und Kind: Bei gleichbleibender Schwangerschaftschance muss nur noch eine entwickelte Eizelle übertragen werden ─ und nicht wie heute notwendig zwei oder drei. Damit entstehen deutlich weniger Mehrlingsschwangerschaften.
  • … die Präimplantationsdiagnostik die vorgeburtliche Untersuchung ohne Schwangerschaftsabbruch ermöglicht und die Erfolgschancen für betroffene Paare verbessern kann: Mit der Zulassung der in vielen europäischen Ländern - teilweise schon seit Jahrzehnten - erlaubten Präimplantationsdiagnostik (PID) können unfruchtbare Paare besser behandelt werden – hauptsächlich durch die Abnahme von Fehlgeburten. Die Gründe für die PID sind dabei dieselben, wie sie schon seit langem in der Schweiz bei der Pränataldiagnostik nach der 11. Schwangerschaftswoche üblich und von einem Grossteil der Bevölkerung akzeptiert sind. Da die genetische Untersuchung noch vor der Übertragung einer entwickelten Eizelle in die Gebärmutter erfolgt, steht das Paar bei einem ungünstigen Untersuchungsresultat ─ im Unterschied zur bisher gängigen Pränataldiagnostik – nicht vor dem Entscheid eines Schwangerschaftsabbruchs mit all seinen tragischen Konsequenzen. Deshalb befürwortet auch die Nationale Ethikkommission (NEK) die PID.

Die Schweizer Bevölkerung hat sich in der Vergangenheit mehrmals mit der Fortpflanzungsmedizin befasst und sich stets für gute Regelungen und gegen strikte Verbote ausgesprochen. Mit dem aktuellen Vorschlag wird dieser Weg konsequent weiterverfolgt.

Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH

30.03.2015 - dzu

 
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