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Bundesverwaltungsgericht muss Grundsatzfragen klären

tarifsuisse ag zieht den Regierungsratsentscheid des Kantons Zürich vom 13. März 2013 über die Spitaltarife der Akutspitäler für das Jahr 2012 an das Bundesverwaltungsgericht weiter. Der erwartete Leitentscheid soll eine Signalwirkung für die Schweizer Spitallandschaft und einen positiven Effekt für die Prämienzahler haben.

Der Zürcher Regierungsrat musste für die Bestimmung der Spitaltarife aufgrund der neuen eidgenössischen Spitalfinanzierungregelung viele Annahmen treffen, die auch von nationaler Tragweite sind. tarifsuisse teilt in mehreren zentralen Punkten die Überlegungen der Regierung.

 

Dennoch hat der Verwaltungsrat von tarifsuisse entschieden, den Regierungsratsentscheid des Kantons Zürich vom 13. März 2013 mehrheitlich an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen. Das Gericht soll dadurch die Gelegenheit erhalten verschiedene Grundsatzfragen zu klären und somit für alle Verhandlungspartner verbindliche Leitsätze festlegen.
 

Strittige Punkte bei der Berechnung der Tarife

tarifsuisse vertritt zusammen mit dem Preisüberwacher zu bestimmten Positionen bei der Berechnung der Tarife eine andere Haltung als der Regierungsrat des Kantons Zürich. Mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung ist man von der reinen Finanzierung des Spitals hin zur Finanzierung der erbrachten Leistungen des Spitals übergegangen. Der Preis der Behandlung sollte demzufolge nur noch von der Art des Eingriffs, unabhängig davon, ob er in universitären Zentren oder einem Regionalspital erbracht wird, festgesetzt werden. Eine weitere Grundsatzfrage, mit dem sich das Bundesverwaltungsgericht zu befassen hat, betrifft die Zusammensetzung und Bestimmung der für die Tariffestlegung massgebenden günstigen und effizienten Spitäler.

 

Ferner soll das Gericht entscheiden welche Kosten maximal durch die Grundversicherung zu bezahlen sind. Zudem soll durch das Gericht bestätigt werden, dass Lehre und Forschung im Spital weder direkt noch indirekt von den Prämienzahlern finanziert wird. Dies entspricht auch den Bestimmungen des KVG. tarifsuisse setzt sich ein, damit die Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung nicht zu ungewollten Prämienentwicklungen führt.


santésuisse Die Schweizer Krankenversicherer

23.04.2013 - dzu

 
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