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BAG: Bundesrat sagt Nein zur Passivraucher-Schutzinitiative
 
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das am 1. Mai 2010 in Kraft getreten ist, hat grundlegende Verbesserungen für die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung bewirkt. Die Volksinitiative ''Schutz vor Passivrauche'', die am 23. September zur Abstimmung kommt, will die heutige, breit akzeptierte Regelung verschärfen. Bundesrat und Parlament halten den bestehenden Schutz jedoch für ausreichend und empfehlen, die Volksinitiative abzulehnen.

Das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen verbietet das Rauchen seit dem 1. Mai 2010 in sämtlichen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen.

 

So sind heute Spitäler, Schulen oder Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs in der ganzen Schweiz rauchfrei. Für das Gastgewerbe sind Ausnahmen vorgesehen: Kleine Betriebe mit einer Grösse bis 80 Quadratmetern dürfen als reine Raucherbetriebe geführt werden, sofern sie gewisse Auflagen erfüllen und über eine Bewilligung der kantonalen Behörden verfügen. Auch Raucherräume (Fumoirs) sind zulässig. In diesen Raucherbetrieben dürfen nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten, die ihre schriftliche Zustimmung dazu gegeben haben. Diese Regelung hat sich in den Augen von Bundesrat und Parlament bewährt. Der Schutz der Bevölkerung und der Arbeitnehmenden konnte innert kurzer Zeit markant verbessert werden. Studien belegen, dass bestimmte Herz-Kreislauf- und Atemwegerkrankungen, die im Zusammenhang mit dem Passivrauchen stehen, seit Einführung des Rauchverbotes zurückgegangen sind. Der Bundesrat ist erfreut über diese positiven Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit.

 

Das heutige Gesetz ist das Ergebnis eines über Jahre vom Parlament erarbeiteten Kompromisses und geniesst eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung - auch unter den Rauchenden. Die heutige Gesetzgebung nimmt Rücksicht auf die föderalistische Tradition. Die Kantone sind frei, kantonale Gesetze zu erlassen, um den Schutz auszuweiten. Fünfzehn Kantone, die zusammen 77 Prozent der Schweizer Gesamtbevölkerung umfassen, haben sich bisher für Gesetze entschieden, die weiter gehen als das Schutzniveau des Bundesgesetzes.

 

Die Volksinitiative verlangt, dass das Rauchen landesweit in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden und an allen Arbeitsplätzen grundsätzlich verboten wird. In der Gastronomie wären nur noch unbediente Fumoirs erlaubt.

Der Schutz vor Passivrauchen ist dem Bundesrat ebenfalls ein grosses Anliegen.

 

Das geltende Gesetz hat zahlreiche positive Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit. Ein wirksames und breit akzeptiertes Gesetz bereits nach zwei Jahren wieder zu ändern, ist in den Augen des Bundesrates verfrüht. Ausserdem ginge mit dem Vorschlag der Initianten der Spielraum der Kantone bei der Reglementierung des Passivrauchschutzes verloren.

Der Bundesrat wie auch das Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung.


Bundesamt für Gesundheit BAG

17.08.2012 - dzu


 

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