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6000 Ärzte ziehen den Bundesrat vor Gericht

Mit dem verordneten Tarifeingriff hat sich der Bundesrat gegen besseres Wissen über geltendes Recht hinweggesetzt. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt vor, dass der Arzttarif TARMED sachgerecht, das heisst auf der Grundlage von reellen Kostendaten, angepasst werden muss. Diese Anpassungen regelmässig durchzuführen, ist Aufgabe der Tarifpartner. Kommen die Tarifpartner ihrer Aufgabe nicht nach, kann der Bundesrat eingreifen, um die Sachgerechtigkeit des Tarifs wiederherzustellen.

Diese Kompetenz hat der Bundesrat missbraucht, um sein politisches Ziel zu erreichen, das Einkommen der Spezialistinnen und Spezialisten unter den Fachärzten zu senken. Dadurch wurden in willkürlich ausgewählten Kapiteln des TARMED Kürzungen der Tarifpositionen in der Höhe von 8,5 Prozent vorgenommen. Keine einzige dieser Kürzungen dient der Sachgerechtigkeit des Tarifs. Damit werden aber die Anforderungen des KVG auf offensichtliche und grobe Weise verletzt. Der Bundesrat versucht in totalitärer Manier diese Einkommenssenkung mittels Verordnung durchzusetzen. Die fmCh fordert, dass auch Spezialistinnen und Spezialisten einen Zugang zu einem unabhängigen Gericht erhalten und nicht Spielball der Politik sind. Der Beruf als Arzt und Ärztin muss attraktiv sein, damit die besten Studentinnen und Studenten diesen Beruf ergreifen wollen. Das erreichen wir nicht, wenn keine Rechtssicherheit mehr besteht.

 

Aus diesen Gründen hat die fmCh eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Mit dieser Beschwerde will die fmCh eine korrekte Vergütung der Hausärztinnen und Hausärzte in keiner Weise verhindern, ganz im Gegenteil. Die fmCh setzt sich seit Jahren nachweislich dafür ein, dass im Rahmen einer gesetzeskonformen Gesamtrevision des TARMED die Leistungen der ärztlichen Grundversorgung korrekt abgebildet werden. Es müssen jetzt rechtsstaatliche Verhältnisse wiederhergestellt werden, damit dieses wichtige Ziel endlich erreicht werden kann.

fmCh

22.07.2014 - gem

 
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