Beurteilung der Verkehrstüchtigkeit im Alter
Dieses Workshop befasst sich mit der Fahreignung des älteren Menschen. Diese Wegleitung soll vor allem dem Hausarzt in seinen Überlegungen bei der Beurteilung der Fahreignung seiner Patienten helfen. Zudem soll das Vorgehen und weitere Abklärungsmöglichkeiten aufgezeigt werden
Rechtliche Bestimmungen in der Schweiz
SVG Art. 14: „Lernfahr- und Führerausweise dürfen nicht erteilt werden, wenn der Bewerber... nicht über eine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt, die zum sicheren Führen von Motorfahrzeugen ausreicht“
SVG Art. 16: „Ausweise und Bewilligungen sind zu entziehen, wenn festgestellt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erteilung nicht oder nicht mehr bestehen.“
VZV Art. 7, Abs. 3b: „Einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung unterliegen... die Ausweisinhaber von mehr als 70 Jahren alle 2 Jahre,... und Motorfahrzeugführer nach schweren Unfällen oder nach schwerer Krankheiten“.
Im Strassenverkehrsgesetz ist ausdrücklich ein Melderecht des Arztes enthalten, eine Entbindung von der ärztlichen Schweigpflicht ist nicht notwendig, SVG Art. 14 Abs. 4
Welche Faktoren beeinflussen die Fahreignung im Alter?
Altersbedingte physiologische Einschränkungen, wie schlechtere Beweglichkeit (z.b. Kopfwenden), Kognitive Verlangsamung (verlangsamte Informationsaufnahme, Verarbeitung und Reaktion) und Einbussen des Sehvermögens (Sehschärfe, Dämmerungs- und Nachtsehen, Gesichtsfeld).
Mit zunehmendem Alter treten häufiger verkehrsrelevante Krankheitszustände auf: Beginnende Demenz, nachlassendes Sehvermögen, Schlaganfälle oder Kreislauferkrankungen sind die Hauptursachen für eine eingeschränkte Fahrleistung im Alter.
Der gesunde Betagte kompensiert diese Einschränkungen meist noch für einige Zeit, verzichtet bei Bemerken verkehrsrelevanter Leistungsmängel oftmals freiwillig auf den Führerausweis (durchschnittliche zwischen 80 und 85 Jahren).
Frauen und Personen mit hohem Ausgangsintellekt verzichten häufiger freiwillig.
Diagnoseverteilung und Beurteilung der Fahreignung bei über 70-Jährigen
Untersuchung des IRMZ von 1998 bei 149 Autolenkern über 70 Jahre, die von Drittpersonen gemeldet wurden:
- 48% beginnende Demenz
- 24% Visusprobleme
- 6% Alkoholproblematik
- Weniger Herz-Kreislauferkrankungen
Bei nur 33% konnte eine Fahreignung befürwortet werden.
In der Mehrzahl der Fälle ist eine medizinische Problematik die Ursache für eingeschränkte Fahrleistung.
Die beginnenden Demenz ist die wichtigste verkehrsmedizinische Krankheit bei älteren Personen.
Problemkreis Fahreignung und beginnende Demenz
Eine Möglichkeit zur Früherfassung dieser Erkrankung ergibt sich anlässlich der alle zwei Jahre durchzuführenden ärztlichen Kontrolluntersuchung. Die Fahreignung sollte allerdings auch bei aus anderen Gründen stattfindenden Konsultationen berücksichtigt werden.
Die Prävalenz für Demenz, insbesondere für Alzheimer-Typ steigt nach dem 65. Lebensjahr rasch an. Die demenzbedingten Hirnleistungsstörungen beeinträchtigen bereits in einem frühen Krankheitsstadium das Verhalten im Strassenverkehr erheblich.
Zu Beginn neigen die Betroffenen dazu, ihre Defizite zu verdrängen und zu verstecken, daher ist beim normalen hausärztlichen Gespräch die beginnende Demenz nicht immer leicht zu erkennen und ohne gezielte Suche kaum festzustellen.
Stufenweises Screening einer beginnenden Demenz
Verdachtsmomente
- Zeichen von beginnender Verwahrlosung (verschmutzte Bekleidung...).
- Antworten sind ungenau und weitschweifig.
- „kleben bleiben“ am gleichen Thema.
- Wortfindungsstörungen und unvollständige Satzbildung.
- Verhaltensauffälligkeiten wie Verlangsamung oder affektive Verflachung.
- Umständliches oder unzweckmässiges Vorgehen beim Ent- und Ankleiden.
- Kursorische Prüfung des Gedächtnisses: Ereignisse, kurz vor der Untersuchung erfragen (Kurzgedächtnis). Biographische Daten und familiäre Verhältnissen erfragen (Mittel- und Langzeitgedächtnis). Kurze Fragen zur Einschätzung der eigenen Lebenssituation und zu aktuellen politischen Begebenheiten (Urteilsfähigkeit).
Durchführung von Kurztests (Mini-Mental-Status, Uhrentest, Nachzeichnentest)
- Verkehrsmedizinisch ist 29 bis 30 Punkte im MMS gut.
- 27 Punkte oder weniger im MMS oder Auffälligkeiten im Uhrenzeichnentest (auch bei maximaler Punktezahl im MMS) ist die Fahreignung zumindest fraglich.
- Bei MMS unter 26 Punkten oder Uhrentest weniger als 6 Punkte zeigt die verkehrsmedizinische Erfahrung, dass nur in seltenen Fällen eine Fahreignung befürwortet werden kann.
- MMS 21 Punkte ist im Alltag noch ok aber fürs Autofahren ein Alarmzeichen.
- Unter 23 hat keiner die ärztlich begleitete Fahrprüfung geschafft.
Wichtig: Vorliegen von normalen Testresultaten schliesst eine beginnenden Demenz nicht aus, denn bei einer hohen Ausgangsintelligenz und einem hohen sozialen Status werden oft noch gute Resultate erzielt. (MMS weniger sensibel, hier ist Uhrentest besser geeignet)
Spezielle Abklärungen
Weitere Abklärungen sollen bezüglich Demenz-Ursache, auch unter dem Aspekt einer allfälligen Therapie in einem möglichst frühen Stadium unabhängig von der Fahreignungsprüfung erfolgen.
Für den Hausarzt ist es oft problematisch dem Patienten zu informieren: Vertrauensverhältnis wird oft massiv gestört, da Patient oftmals uneinsichtig ist und sich verraten fühlt. Daher empfiehlt sich eine definitive Beurteilung durch Amtsarzt oder einer speziellen verkehrsmedizinischen Abteilung. Dort können auch spezielle Leistungstest oder im Zweifelsfall ärztlich begleitete Fahrproben durchgeführt werden.
Wertung der Fahreignung bezüglich Schweregrad der Demenz
| Mittelschwere Demenz |
Selbständige Lebensführung ist mit Schwierigkeiten verbunden, gewisses Mass an Betreuung ist erforderlich, Ergebnisse im MMS und Uhrentest sind ungenügend. |
Fahreignung ist nicht mehr gegeben. |
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Leichte Demenz |
Arbeit und soziale Aktivitäten deutlich beeinträchtigt, Fähigkeit, mit angemessener persönlicher Hygiene und intaktem Urteilsvermögen unabhängig zu leben, bleibt erhalten. |
Fahreignung ist zumindest fraglich, d.h. Abklärung via Amtsarzt. |
Wichtige Hinweise für die Kontrolluntersuchung
- Abstand der Sehtafel muss genau sein (zwischen 5 bis 6 Metern), sonst falsch hoher Visus
- Digitale Gesichtsfelkontrolle ist ausreichend, aber zentraler Gesichtsfeldausfall (z.B. bei Glaukom) ist nicht einfach prüfbar, muss augenärztlich abgeklärt werden.
- „Kopfdrehen“ mindestens 45° beidseits, Bewegung muss aber auch rasch möglich sein.
- Bei Personen nach Schlaganfall ist eine neuropsychologische Untersuchung wichtig, da oft auch andere Ausfälle vorliegen. (z.B. Hemineglect nach Hirnschäden)
- Wichtige Fragen: Anfallserkrankungen?, Bewusstseinstrübungen? Psychiatrische Erkrankungen?, Diabetes mellitus?, Einschlafneigungen tagsüber?, Behandlung wegen Alkohol- oder Medikamentenkonsum.
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Take home messages |
- Medizinisches Problem ist häufigste Ursache für eine Fahruntauglichkeit.
- Beginnende Demenz, Visuseinschränkungen und neurologische Erkrankungen sind am häufigsten.
- Bei über 70-Jährigen ist die beginnende Demenz die häufigste Ursache.
- Die Fahreignung ist bereits bei leichter Demenz oftmals nicht mehr gegeben.
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| Mediscope |
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| 14.03.2005 - gem |
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